Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftigen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche von der Digero GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Str. 7, 65614 Beselich (nachstehend: Optimunda), unter der Webseite unter www.optimunda.de gegenüber ihren gewerblichen Kunden erbracht werden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.
(2) Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Optimunda nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Optimunda und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Beselich.

§ 2 Vertragsinhalt und Vertragsschluss

(1) Optimunda bietet ihren Kunden die Möglichkeit, über die Internet-Seite www.optimunda.de Kontaktlinsen und Pflegemittel zu bestellen und zu kaufen. Eine mündliche Bestellung ist nicht möglich. Alle Angebote von Optimunda sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
(2) Optimunda richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden, die sich durch die Übersendung eines auf sie lautenden Gewerbenachweises vor der Bestellung legitimiert haben. Bestellungen von anderen als gewerblichen Kunden werden von Optimunda nicht angenommen.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch Optimunda zustande. Optimunda teilt dem Kunden die Annahme der Bestellung per E-Mail mit. Hat der Kunde die Zahlungsart PayPal gewählt, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal durch den Kunden zustande.
(4) Mit der Auftragsbestätigung übersendet Optimunda dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 3 Preise

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preise. Diese verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich der Versand- und Verpackungskosten sofern nicht anders angegeben.

§ 4 Zahlung

(1) Die Belieferung der Kunden durch Optimunda erfolgt nach Wahl des Kunden gegen Zahlung per Lastschrift, Rechnung, PayPal oder IGA-Sammelrechnung. Optimunda stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder per E-Mail zugeht.
(2) Die Zahlung mittels IGA-Sammelrechnung steht nur Mitgliedern des Augenoptikerverbundes IGA Optic zur Verfügung.
(3). Die Rechnungsbeträge sind bei der Belieferung gegen Rechnung oder IGA-Sammelrechnung sofort ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Optimunda ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und zu verlangen. Der Kunde kann einen niedrigeren Schaden nachweisen.

§ 5 Lieferung, Selbstbelieferungsvorbehalt und Gefahrübergang

(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Optimunda behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und nicht unzumutbar ist. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.
(2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Optimunda verbindlich zugesagt wurde. Ware, die am Lager ist, versendet Optimunda innerhalb von 1-3 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung als nicht vorrätig gekennzeichnet, bemüht sich Optimunda um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Optimunda nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.
(3) Optimunda behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn Optimunda das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Optimunda hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird Optimunda den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und den Kaufpreis erstatten. Der Kunde kann bestimmen, dass der Erstattungsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit zukünftigen Bestellungen verrechnet wird.
(4) Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Optimunda auf den Kunden über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Optimunda im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen, im Eigentum von Optimunda.
(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Optimunda anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Mängelhaftung

(1) Soweit Mängel – z.B. Produktionsfehler oder Beschädigungen – vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Regelungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Das Nicht-Gefallen stellt hingegen keinen Mangel dar, der den Kunden zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigen würde. Eine Rücknahme der Ware durch Optimunda ist in letzterem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E Mail gegenüber Optimunda anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist er unverzüglich nach der Entdeckung unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E Mail gegenüber Optimunda anzuzeigen; sonst gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.
(3) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so ist Optimunda zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Die Rücksendung mangelhafter Ware durch den Kunden hat im versicherten Paket zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden von Optimunda nicht angenommen. Optimunda erstattet dem Kunden unverzüglich den Kaufpreis und die Rücksendekosten. Der Kunde kann bestimmen, dass der Erstattungsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit zukünftigen Bestellungen verrechnet wird.
(5) Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 377 ff. HGB.

§ 8 Haftung

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Optimunda unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Optimunda haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Optimunda nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von Optimunda ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Urheberrechte

(1) Die auf der Internet-Seite www.Optimunda.biz verwendeten Fotografien und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung der Fotografien und Texte und der Bezeichnung „ Optimunda “ ist nur mit Zustimmung von Optimunda zulässig.
(2) Jede Verwendung der Fotografien durch die Kunden abweichend von Abs. 2 sowie die Weitergabe der Fotografien an Dritte stellen Verletzungen der Urheberrechte von Optimunda dar. In jedem Fall der Verletzung der Urheberrechte sind die Kunden gegenüber Optimunda zum Schadensersatz verpflichtet, mindestens in Höhe von € 25,00 pro verwendeter Fotografie und pro Tag der Verwendung, außer der Kunde kann nachweisen, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist.